Plattform justitia.swiss produktiv nutzen
Die Plattform justitia.swiss kann aktuell nur im Rahmen einer Pilotierung produktiv genutzt werden. Die Federführung bei einer Pilotierung liegt immer bei einer verfahrensleitenden (Justiz-)Behörde. Anwältinnen und Anwälte werden von einer verfahrensführenden Pilot-Justizbehörde direkt kontaktiert, um die Plattform justitia.swiss im Rahmen der Piloten zu nutzen. Das Projekt Justitia 4.0 vermittelt nicht zwischen Anwältinnen und Anwälten und Justizbehörden.
Digitaler Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss ab Inkrafttreten des BEKJ
Anwältinnen und Anwälte können freiwillig digitale Eingaben über die Plattform justitia.swiss machen, sobald das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in Kraft ist. Der Bundesrat entscheidet über das Datum der Inkraftsetzung. Es gilt anschliessend eine 5-jährige Übergangsfrist. Die Kantone entscheiden selber, ab welchem Zeitpunkt in ihrem Kanton das Obligatorium für den digitalen Rechtsverkehr gilt.
Digitaler Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss ab Inkrafttreten DigiLex/Kanton Zürich
Im Kanton Zürich müssen strittige Verwaltungsverfahren ab dem 1. Januar 2027 über die Plattform justitia.swiss abgewickelt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Das neue VRG und die VeVV (DigiLex) treten am 1. Januar 2027 in Kraft
Ebenfalls informativ: Die Präsentation von Stephan Lukasewitz, Abteilung Digitale Verwaltung der Zürcher Staatskanzlei, zu den wichtigsten Änderungen für den elektronischen Weg im Verwaltungsverfahren.
Registration auf der produktiven Umgebung der Plattform justitia.swiss
Die Plattform justitia.swiss lässt eine Registrierung als Einzelperson (Privatpersonen in einem strittigen Verfahren) oder als Organisation (Anwältin, Anwalt, Anwaltskanzlei) zu. Informationen zu den unterschiedlichen Profilen sowie ihren Vor- und Nachteilen finden Sie hier:
Registrierung als Organisation (Anwältin, Anwalt, Anwaltskanzlei):
Eine Organisation (Anwältin, Anwalt, Anwaltskanzlei) kann beliebig viele Mitglieder umfassen, die gemeinsam den Ein- und Ausgang auf der Plattform bewirtschaften. Eine Organisation verfügt daher über die Rolle Administrator/in. Der Administrator oder die Administratorin kann Personen als Mitglieder der Organisation einladen und deren Berechtigungen administrieren.
- Organisationsprofil anlegen: Der Administrator/die Administratorin registriert sich auf der PROD-Umgebung mit seiner/ihrer gewählten digitalen Identität (Achtung für die PROD-Umgebung muss die digitale Identität scharf sein) und erstellt ein neues Organisationsprofil.
- Wahl des Namens: Wählen Sie einen Namen für Ihre Organisation.
- Mitarbeitende hinzufügen: Der Administrator/die Administratorin kann anschliessend die registrierten Mitarbeitenden zum Organisationsprofil hinzufügen.
- Verantwortliche Person für das Profil definieren: Die verantwortliche Person ist für das Organisationsprofil und dessen Namen im Inahltsverzeichnis der Plattform justitia.swiss verantwortlich.
Plattform einsetzen
Melden Sie sich jetzt an und nutzen Sie die Plattform.
Anleitungen zur Nutzung der Plattform justitia.swiss
Um sich einen Überblick über die Grundtransaktionen Eingabe, Zustellung, Akteneinsicht, Empfang einer Eingabe zu verschaffen, stehen Ihnen verschiedene Erklärvideos zur Verfügung.