Plattform justitia.swiss produktiv nutzen
Die Plattform justitia.swiss kann aktuell nur im Rahmen einer Pilotierung produktiv genutzt werden. Die Federführung bei einer Pilotierung liegt immer bei einer verfahrensleitenden (Justiz-)Behörde. Anwältinnen und Anwälte werden von einer verfahrensführenden Pilot-Justizbehörde direkt kontaktiert, um die Plattform justitia.swiss im Rahmen der Piloten zu nutzen. Das Projekt Justitia 4.0 vermittelt nicht zwischen Anwältinnen und Anwälten und Justizbehörden.
Digitaler Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss ab Inkrafttreten des BEKJ
Anwältinnen und Anwälte können freiwillig digitale Eingaben über die Plattform justitia.swiss machen, sobald das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in Kraft ist. Der Bundesrat entscheidet über das Datum der Inkraftsetzung. Es gilt anschliessend eine 5-jährige Übergangsfrist. Die Kantone entscheiden selber, ab welchem Zeitpunkt in ihrem Kanton das Obligatorium für den digitalen Rechtsverkehr gilt.
Digitaler Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss ab Inkrafttreten DigiLex/Kanton Zürich
Im Kanton Zürich müssen strittige Verwaltungsverfahren ab dem 1. Januar 2026 über die Plattform justitia.swiss abgewickelt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Das neue VRG und die VeVV (DigiLex) treten am 1. Januar 2026 in Kraft
Ebenfalls informativ: Die Präsentation von Stephan Lukasewitz, Abteilung Digitale Verwaltung der Zürcher Staatskanzlei, zu den wichtigsten Änderungen für den elektronischen Weg im Verwaltungsverfahren.
Erklärvideos zur Nutzung der Plattform justitia.swiss
Um sich einen Überblick über die Grundtransaktionen Eingabe, Zustellung, Akteneinsicht, Empfang einer Eingabe zu verschaffen, stehen Ihnen verschiedene Erklärvideos zur Verfügung.