Plattform produktiv nutzen

Rechtsgültige Daten können  aktuell nur im Rahmen einer Pilotierung über die Plattform justitia.swiss zugestellt werden. Die Federführung bei einer Pilotierung liegt immer bei einer verfahrensleitenden (Justiz-) Behörde. Pilotierungen sind in enger Absprache mit dem Projekt Justitia 4.0 durchzuführen. Weitere Informationen zu den Pilotierungen finden Sie hier.

Digitaler Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss ab Inkrafttreten des BEKJ

Anwältinnen und Anwälte können freiwillig digitale Eingaben über die Plattform justitia.swiss machen, sobald das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in Kraft ist. Der Bundesrat entscheidet über das Datum der Inkraftsetzung. Es gilt anschliessend eine 5-jährige Übergangsfrist. Die Kantone entscheiden selber, ab welchem Zeitpunkt in ihrem Kanton das Obligatorium für den digitalen Rechtsverkehr gilt.

Digitaler Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss ab Inkrafttreten DigiLex/Kanton Zürich

Im Kanton Zürich müssen strittige Verwaltungsverfahren ab dem 1. Januar 2026 über die Plattform justitia.swiss abgewickelt werden. 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Das neue VRG und die VeVV (DigiLex) treten am 1. Januar 2026 in Kraft

 

Ebenfalls informativ: Die Präsentation von Stephan Lukasewitz, Abteilung Digitale Verwaltung der Zürcher Staatskanzlei, zu den wichtigsten Änderungen für den elektronischen Weg im Verwaltungsverfahren.

 

Erklärvideos zur Nutzung der Plattform justitia.swiss

Um sich einen Überblick über die Grundtransaktionen Eingabe, Zustellung, Akteneinsicht, Empfang einer Eingabe zu verschaffen, stehen Ihnen verschiedene Erklärvideos zur Verfügung.

Eine Justizbehörde empfängt eine Eingabe durch eine Anwältin/ einen Anwalt.

Anlegen einer neuen eAkte durch eine Justizbehörde.

Eine Anwältin/ ein Anwalt erhält einen Transfer von einer Justizbehörde.

Eingabe durch eine Anwältin/ einen Anwalt an eine Justizbehörde.