Plattform justitia.swiss nutzen / pilotieren
Die Plattform justitia.swiss kann heute schon im Rahmen einer Pilotierung produktiv genutzt werden. Die Federführung bei einer Pilotierung liegt immer bei einer verfahrensleitenden (Justiz-)Behörde. Die Anwältinnen und Anwälte werden von einer für das Verfahren zuständigen Pilotjustizbehörde direkt kontaktiert, um die Plattform justitia.swiss in einem Pilot zu nutzen. Das Projekt Justitia 4.0 vermittelt keine Kontakte zwischen Anwältinnen, Anwälten und Justizbehörden. Erfahren Sie in unserem Blog, welche Justizbehörden ihren Piloten gestartet haben.
Die Pilotierung der Plattform justitia.swiss ist bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) oder der kantonalen Rechtsgrundlage für den elektronischen Rechtsverkehr im Rahmen von Verwaltungsverfahren möglich. Das BEKJ tritt voraussichtlich am 1. Juli 2027 in Kraft. Der Bundesrat entscheidet über den definitiven Zeitpunkt des Inkrafttretens des BEKJ. Weitere Informationen zum BEKJ finden sich hier gesetzliche Grundlagen.
Die rechtliche Grundlage für den Pilotbetrieb bildet die Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (s. insbesondere Art. 13 a VeÜ-ZSSV), da das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) noch nicht in Kraft ist. Dies bedeutet auch, dass Dokumente weiterhin elektronisch signiert werden müssen.
Für Zivil- und Strafverfahren muss die pilotierende Behörde beim Bundesamt für Justiz ein Gesuch für die Benutzung der Plattform (gemäss Artikel 13a VeÜ-ZSSV) einreichen.
Die Pilotierung von streitigen kantonalen Verwaltungsverfahren richtet sich nach den anwendbaren kantonalen Rechtsgrundlagen. Es muss deshalb kein Gesuch beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden, sofern Zivil- und Strafverfahren nicht (auch) betroffen sind.
1. Registrieren auf AGOV
Alle Personen, welche sich an einer Pilotierung beteiligen oder die Plattform aufgrund von kantonalen Rechtsgrundlagen nutzen, brauchen eine digitale Identität (AGOV Sicherheitslevel 300), um sich auf der Plattform justitia.swiss zu registrieren bzw. einzuloggen.
2. Registrierung auf der produktiven Umgebung der Plattform justitia.swiss
Die Plattform justitia.swiss lässt eine Registrierung als berufsmässig handelnde Vertreterin oder Vertreter (Anwältin oder Anwalt oder Vertretung einer Kanzlei), als juristische Person (Unternehmen oder Organisation oder Vertretung einer solcher) oder als natürliche Person (Privatperson, die rechtliche Angelegenheiten mit Justizbehörden digital abwickeln möchte). Jede Anwältin und jeder Anwalt einer Anwaltskanzlei verfügt über ein eigenes Profil und fügt seine Stellvertretung und die administrativen Mitarbeitenden als Mitglieder hinzu.
Registrierung des Profils (Anwaltschaft)
Jede Anwältin und jeder Anwalt benötigt ein eigenes Profil auf der Plattform justitia.swiss. Ein Profil kann beliebig viele Mitglieder (zum Beispiel administratives Personal) umfassen, die gemeinsam den Ein- und Ausgang auf der Plattform bewirtschaften. Bei jedem Profil übernimmt der Ersteller automatisch die Rolle des Administrators. Der Administrator oder die Administratorin kann Personen als Mitglieder des Profils einladen und deren Berechtigungen anpassen (beispielsweise für Stellvertretungen oder administratives Personal).
- Profil anlegen: Der Administrator/die Administratorin registriert sich auf der PROD-Umgebung mit seiner/ihrer gewählten digitalen Identität (AGOV, Anleitung siehe oben) und erstellt ein neues Profil.
- Wahl des Namens: Wählen Sie einen offiziellen Namen für Ihr Profil (z.B. Justitia Anwälte, Max Mustermann).
- Mitarbeitende hinzufügen: Der Administrator/die Administratorin kann, wenn gewünscht, andere Personen über den Einladungslink (siehe User Guide) zum Profil einladen. Die eingeladenen Personen benötigen ebenfalls eine digitale Identität mit AGOV.
- Verantwortliche Person: Die verantwortliche Person ist für das Profil und dessen Namen im Adressverzeichnis der Plattform justitia.swiss verantwortlich. Sie erscheint auch auf allen Quittungen. Die verwantwortliche Person ist identisch mit dem Administrator und wird automatisch definiert. Die verantwortliche Person kann aber in den Profileinstellungen geändert werden.
4. Übermittlung der Zustelladresse an Justizbehörden
Im Rahmen des Pilotbetriebs der Plattform justitia.swiss müssen Anwältinnen und Anwälte ihre Zustelladresse der Plattform justitia.swiss den beteiligten Justizbehörden mitteilen, mit denen sie zusammenarbeiten werden.
Zu diesem Zweck steht den Anwältinnen und Anwälten ein Formular zur Verfügung, das heruntergeladen werden kann:
Mit dem Voranschreiten der Arbeiten und dem baldigen Regelbetrieb der Plattform justitia.swiss stehen nun diverse Services für kantonale Anwaltsverbände zur Verfügung, die einen einfachen Start in die papierlose Justiz sicherstellen.
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