Plattform justitia.swiss pilotieren
Die Plattform justitia.swiss kann heute schon im Rahmen einer Pilotierung produktiv genutzt werden. Die Federführung bei einer Pilotierung liegt immer bei einer verfahrensleitenden (Justiz-)Behörde. Pilotierungen sind in enger Absprache mit dem Projekt Justitia 4.0 durchzuführen. Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Projektteam via info@justitia.swiss.
Die Pilotierung der Plattform justitia.swiss ist bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) oder der kantonalen Rechtsgrundlage für den elektronischen Rechtsverkehr im Rahmen von Verwaltungsverfahren möglich. Der Bundesrat entscheidet über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des BEKJ. Weitere Informationen zum BEKJ finden sich hier gesetzliche Grundlagen.
Das Projekt Justitia 4.0 will mit der Pilotierung Erfahrungen in der praktischen Anwendung der Grundversion der Plattform justitia.swiss im rechtsgültigen Praxisbetrieb sammeln.
Die Justizbehörden bzw. die am Piloten beteiligten Anwältinnen und Anwälte können sich mit einer Pilotierung frühzeitig mit den Funktionalitäten der Plattform vertraut machen und ihre Arbeitsprozesse an das digitale Arbeiten anpassen.
Erfahren Sie in unserem Blog, welche Justizbehörden ihren Piloten gestartet und welche Erfahrungen sie bei der Planung des Piloten oder bei der Informationssicherheit gemacht haben.
Rechtliche Grundlage für die Pilotierung
Die rechtliche Grundlage für den Pilotbetrieb bildet die Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (s. insbesondere Art. 13 a VeÜ-ZSSV), da das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) noch nicht in Kraft ist. Dies bedeutet auch, dass Dokumente weiterhin elektronisch signiert werden müssen.
Für Zivil- und Strafverfahren muss die pilotierende Behörde beim Bundesamt für Justiz ein Gesuch für die Benutzung der Plattform (gemäss Artikel 13a VeÜ-ZSSV) einreichen.
Die Pilotierung von streitigen kantonalen Verwaltungsverfahren richtet sich nach den anwendbaren kantonalen Rechtsgrundlagen. Es muss deshalb kein Gesuch beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden, sofern Zivil- und Strafverfahren nicht (auch) betroffen sind.
Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss
1. Zulegen einer digitalen Identität
Alle Personen, welche sich an einer Pilotierung beteiligen, brauchen eine digitale Identität, um sich auf der Plattform justitia.swiss zu registrieren bzw. einzuloggen (kantonale IDP oder AGOV/Level 300).
2. Registrierung auf der produktiven Umgebung der Plattform justitia.swiss
Registrierung als Einzelperson (Anwalt/Anwältin oder Justizmitarbeitende)
Die Anleitung zeigt exemplarisch, wie Sie vorgehen, wenn Sie über ein TrustID-Login verfügen.
Plattform einsetzen
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Nutzungsbedingungen zur produktiven Umgebung im Rahmen eines Piloten von justitia.swiss
Im nachfolgenden Dokument finden Sie die Nutzungsbedingungen zur produktiven Umgebung der Plattform justitia.swiss im Rahmen eines Piloten. (Stand Februar 2025).
Erklärvideos zur Nutzung der Plattform justitia.swiss
Um sich einen Überblick über die Grundtransaktionen Eingabe, Zustellung, Akteneinsicht, Empfang einer Eingabe zu verschaffen, stehen Ihnen verschiedene Erklärvideos zur Verfügung.