Plattform justitia.swiss pilotieren
Die Plattform justitia.swiss kann heute schon im Rahmen einer Pilotierung produktiv genutzt werden. Die Federführung bei einer Pilotierung liegt immer bei einer verfahrensleitenden (Justiz-)Behörde. Pilotierungen sind in enger Absprache mit dem Projekt Justitia 4.0 durchzuführen. Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Projektteam via Kontaktformular. Erfahren Sie in unserem Blog, welche Justizbehörden ihren Piloten gestartet und welche Erfahrungen sie bei der Planung des Piloten oder bei der Informationssicherheit gemacht haben.
Die Pilotierung der Plattform justitia.swiss ist bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) oder der kantonalen Rechtsgrundlage für den elektronischen Rechtsverkehr im Rahmen von Verwaltungsverfahren möglich.Die Justizbehörden bzw. die am Piloten beteiligten Anwältinnen und Anwälte können sich mit einer Pilotierung frühzeitig mit den Funktionalitäten der Plattform vertraut machen und ihre Arbeitsprozesse an das digitale Arbeiten anpassen.
Der Bundesrat entscheidet über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des BEKJ. Weitere Informationen zum BEKJ finden sich hier gesetzliche Grundlagen.
Die rechtliche Grundlage für den Pilotbetrieb bildet die Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (s. insbesondere Art. 13 a VeÜ-ZSSV), da das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) noch nicht in Kraft ist. Dies bedeutet auch, dass Dokumente weiterhin elektronisch signiert werden müssen.
Für Zivil- und Strafverfahren muss die pilotierende Behörde beim Bundesamt für Justiz ein Gesuch für die Benutzung der Plattform (gemäss Artikel 13a VeÜ-ZSSV) einreichen.
Die Pilotierung von streitigen kantonalen Verwaltungsverfahren richtet sich nach den anwendbaren kantonalen Rechtsgrundlagen. Es muss deshalb kein Gesuch beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden, sofern Zivil- und Strafverfahren nicht (auch) betroffen sind.
1. Wählen Sie eine Administratorin oder einen Administrator für Ihre Behörde, der/die
- die Pilotierung verantwortet und organisiert,
- die Registrierung der Behörde auf justitia.swiss vornimmt,
- weitere Mitarbeitende zum Behördenprofil hinzufügt und sie zum Nutzen der Plattform berechtigt.
Anmerkung: Wir empfehlen dies über die Projektleitung Ihres kantonalen Projekts zu koordinieren.
2. Alle Personen, welche sich auf der Plattform justitia.swiss registrieren und diese nutzen wollen, brauchen eine digitale Identität.
Zugang zur Plattform justitia.swiss erhalten Sie über den Identitätsanbieter AGOV, das Behörden-Login der Schweiz. Auf der Testumgebung reicht das Sicherheitslevel 100 aus. Für die spätere produktive Nutzung von justitia.swiss, müssen Sie Ihre AGOV-Identität auf das Sicherheitslevel 300 erhöhen.
3. Registrierung auf der produktiven Umgebung der Plattform justitia.swiss
Die Registrierung auf der Plattform justitia.swiss für die Pilotierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Projektleitenden des kantonalen Projekts und den Kundenberatenden des Projekts Justitia 4.0
Ein Behördenprofil kann beliebig viele Mitglieder umfassen, die gemeinsam den Ein- und Ausgang der Plattform bewirtschaften und Akteneinsichten gewähren. Jedes Behördenprofil verfügt über die Rolle Administrator/in. Der Administrator oder die Administratorin kann Personen als Mitglieder des Behördenprofils einladen und deren Berechtigungen administrieren.
Um ein Behördenprofil zu erstellen, wählen Sie die Option "als Behörde registrieren". Um als offizielle Justizbehörde im Adressverzeichnis der Plattform ersichtlich zu sein, braucht es eine Prüfung durch das Projekt Justitia 4.0 (siehe nachfolgend Punkte 3 und 4).
Folgende vier Schritte sind notwendig, für die Registrierung eines Profils:
- Profil registrieren: Der Administrator/die Administratorin registriert sich auf der PROD-Umgebung platform.justitia.swiss/registration mit der gewählten digitalen Identität und erstellt ein neues Profil.
- Wahl des Namens: Der Administrator/die Administratorin wählt einen Namen für das Behördenprofil, z.B. "Kanton-Behörde-Abteilung".
- Bestätigung: Teilen Sie uns via Kontaktformular die Zustelladresse (8-stelliger Buchstaben- und Zahlencode) mit, damit wir Ihren Antrag bestätigen können. Zusätzlich benötigen Sie für die PROD-Umgebung ein Schreiben zur Identifikation Ihrer Behörde. Weitere Details siehe untenstehende Anleitung.
- Aktivierung: Sobald Sie uns diese Informationen zugestellt haben, aktivieren wir die Funktionalitäten einer Justizbehörde in Ihrem Profil. Sie können anschliessend die Plattform produktiv nutzen.
- Mitarbeitende hinzufügen: Der Administrator/die Administratorin kann anschliessend Mitarbeitende zum Behördenprofil hinzufügen. Jede person, welche Zugriff auf die Plattform möchte, benötigt eine digitale Identität.
Im nachfolgenden Dokument finden Sie die Nutzungsbedingungen zur produktiven Umgebung der Plattform justitia.swiss im Rahmen eines Piloten. (Stand Februar 2025).