Testen Sie die Plattform justitia.swiss

Die Test-Umgebung der Plattform justitia.swiss steht zur Verfügung, um sich einen ersten Eindruck der Funktionalitäten, der Bedienbarkeit und des Designs zu verschaffen. Im Folgenden geben wir Empfehlungen und Anleitungen, wie Anwältinnen und Anwälte die Plattform testen können.

1. Alle Personen, welche sich auf der Plattform justitia.swiss registrieren und diese testen wollen, brauchen eine digitale Identität.

Das Projekt Justitia 4.0 empfiehlt den Zugang via AGOV, das Behörden-Login der Schweiz. Auf der Testumgebung reicht das Level 100 aus. Für die spätere produktive Nutzung von justitia.swiss, müssen Sie Ihre AGOV-Identität auf das Level 300 erhöhen.

Sie können sich aber auch mit einer Test-SwissID oder TrustID anmelden. Die folgenden Anleitungen erklären, wie Sie sich die entsprechende digitale Identität zulegen und sich auf der Plattform justitia.swiss registrieren. 

2. Registration auf der Test-Umgebung der Plattform justitia.swiss 

Die Plattform justitia.swiss lässt eine Registrierung als Einzelperson (Privatpersonen in einem strittigen Verfahren) oder als Organisation (Anwältin, Anwalt, Anwaltskanzlei) zu. Informationen zu den unterschiedlichen Profilen sowie ihren Vor- und Nachteilen finden Sie hier:

Registrierung als Organisation (Anwältin, Anwalt, Anwaltskanzlei):

Eine Organisation (Anwältin, Anwalt, Anwaltskanzlei) kann beliebig viele Mitglieder umfassen, die gemeinsam den Ein- und Ausgang auf der Plattform bewirtschaften. Eine Organisation verfügt daher über die Rolle Administrator/in. Der Administrator oder die Administratorin kann Personen als Mitglieder der Organisation einladen und deren Berechtigungen administrieren. 

  1. Organisationsprofil anlegen: Der Administrator/die Administratorin registriert sich auf der TRAIN-Umgebung platform.train.justitia.swiss mit seiner/ihrer gewählten digitalen Identität (Anleitung siehe oben) und erstellt ein neues Organisationsprofil. 
  2. Wahl des Namens: Wählen Sie einen Namen für Ihre Testorganisation, z.B. "TEST-Anwaltskanzlei-IhrName".
  3. Mitarbeitende hinzufügen: Der Administrator/die Administratorin kann anschliessend die registrierten Mitarbeitenden zum Organisationsprofil hinzufügen.

Plattform testen

Melden Sie sich mit Ihrer gewählten digitalen Identität an um die Plattform zu testen.

 

Bitte beachten Sie, dass in der Testumgebung ausschliesslich Daten mit unbedenklichem Inhalt verwendet werden. Es dürfen keine offiziellen, auch keine geschwärzten oder anonymisierten Daten aufgeschaltet werden!

Jetzt testen

4. End-to-end testen

Damit Sie den Rechtsverkehr mit Behörden in beide Richtungen testen können (Versand einer Sendung durch eine Anwältin/einen Anwalt und Empfang einer Zustellung durch die Justizbehörde), können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Profil anlegen: Melden Sie sich auf der Testumgebung an und erstellen Sie ein neues (zweites) Organisationsprofil (Justizbehörde).
  2. Wahl des Namens: Wählen Sie einen Namen für Ihre Testorganisation, z.B.  "TEST-Behörde-IhrName".
  3. Bestätigung: Teilen Sie uns via info@justitia.swiss die mit diesem neuen Profil verknüpfte Zustelladresse (8-stellige Buchstaben- und Zahlencode) mit, damit wir Ihren Antrag bestätigen können.
  4. Aktivierung: Sobald Sie uns diese Informationen zugestellt haben, aktivieren wir die Funktionalitäten einer Justizbehörde in Ihrem (zweiten) Organisationsprofil.
  5. Plattform testen: Melden Sie sich mit Ihrer gewählten digitalen Identität (siehe oben) unter platform.train.justitia.swiss an, um die Plattform zu testen.

Achtung:

Bitte beachten Sie, dass in der Testumgebung ausschliesslich Daten mit unbedenklichem Inhalt verwendet werden. Es dürfen keine offiziellen, auch keine geschwärzten oder anonymisierten Daten aufgeschaltet werden!

Nutzungsbedingungen zur Testumgebung von justitia.swiss TRAIN

Im nachfolgenden Dokument finden Sie die Nutzungsbedingungen zur Testumgebung der Plattform justitia.swiss (Stand 7. Februar 2025).

 

Erklärvideos zur Nutzung der Plattform justitia.swiss

Um sich einen Überblick über die Grundtransaktionen Eingabe, Zustellung, Akteneinsicht, Empfang einer Eingabe zu verschaffen, stehen Ihnen verschiedene Erklärvideos zur Verfügung.

Eine Justizbehörde empfängt eine Eingabe durch eine Anwältin/ einen Anwalt.

Anlegen einer neuen eAkte durch eine Justizbehörde.

Eine Anwältin/ ein Anwalt erhält einen Transfer von einer Justizbehörde.

Eingabe durch eine Anwältin/ einen Anwalt an eine Justizbehörde.