Plattform justitia.swiss nutzen / pilotieren

 

"Weitere Nutzende": Wer gehört dazu?

Unter dem Begriff Weitere Nutzende sind Behörden oder Personen gemeint, die weder als Justizbehörden mit Verfahrensleitung noch als berufsmässige Vertreterinnen und Vertreter die Plattform nutzen müssen.

Folgende Behörden können die Plattform aufgrund einer Rechtsgrundlage nutzen und somit ein Profil als Verfahrensbeteiligte einrichten:

  • kommunale, kantonale oder bundesrechtliche Behörden oder Amtsstellen (Zivilstandsämter, Grundbuchämter, Einwohnerdienste, Gebäudeversicherung, etc.), die in streitigen Justizfahren über die Plattform elektronisch erreichbar sein wollen oder müssen, um Akten in einem Verfahren einzureichen oder die Entscheide der Justizbehörden empfangen zu können für den Vollzug einer gerichtlichen Entscheidung (z.B. Zivilstandsänderung).

Sie wählen als Profiltyp "Behörde". Sie müssen keine Umwandlung in ein Behördenprofil beantragen.

Folgende Personen können die Plattform freiwillig nutzen:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, die am elektronischen Rechtsverkehr als Partei, Geschädigte oder Anzeigeerstatter teilnehmen.

Sie wählen den Profiltyp "Natürliche Person" oder "Juristische Person".

Die "Weitere Nutzende" können die Plattform justitia.swiss ab Inkrafttreten des BEKJ freiwillig nutzen.

Pilotierung der Plattform justitia.swiss

Die Plattform justitia.swiss kann heute schon im Rahmen einer Pilotierung produktiv genutzt werden. Die Federführung bei einer Pilotierung liegt immer bei einer verfahrensleitenden (Justiz-)Behörde. Verfahrensbeteiligte (Anwältinnen und Anwälte, Organisationen) werden von einer für das Verfahren zuständigen Pilotjustizbehörde direkt kontaktiert, um die Plattform justitia.swiss in einem Pilot zu nutzen. Das Projekt Justitia 4.0 vermittelt keine Kontakte zwischen Verfahrensbeteiligten und Justizbehörden. Erfahren Sie in unserem Blog, welche Justizbehörden ihren Piloten gestartet haben.

 

Die Pilotierung der Plattform justitia.swiss ist bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) oder der kantonalen Rechtsgrundlage für den elektronischen Rechtsverkehr im Rahmen von Verwaltungsverfahren möglich. Das BEKJ tritt voraussichtlich am 1. Juli 2027 in Kraft. Der Bundesrat entscheidet über den definitiven Zeitpunkt des Inkrafttretens des BEKJ. Weitere Informationen zum BEKJ finden sich hier gesetzliche Grundlagen.

 

Anleitungen zur Nutzung der Plattform justitia.swiss

 
 

Rechtliche Grundlage für die Pilotierung

Die rechtliche Grundlage für den Pilotbetrieb bildet die Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (s. insbesondere Art. 13 a VeÜ-ZSSV), da das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) noch nicht in Kraft ist. Dies bedeutet auch, dass Dokumente weiterhin elektronisch signiert werden müssen. 

Für Zivil- und Strafverfahren muss die pilotierende Behörde beim Bundesamt für Justiz ein Gesuch für die Benutzung der Plattform (gemäss Artikel 13a VeÜ-ZSSV) einreichen.

Die Pilotierung von streitigen kantonalen Verwaltungsverfahren richtet sich nach den anwendbaren kantonalen Rechtsgrundlagen. Es muss deshalb kein Gesuch beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden, sofern Zivil- und Strafverfahren nicht (auch) betroffen sind. 

Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss

 

1. Registrieren auf AGOV

Alle Personen, welche sich an einer Pilotierung beteiligen oder die Plattform aufgrund von kantonalen Rechtsgrundlagen nutzen, brauchen eine digitale Identität (AGOV Sicherheitslevel 300), um sich auf der Plattform justitia.swiss zu registrieren bzw. einzuloggen.

Falls Sie Probleme bei der Registrierung bei AGOV haben, informieren Sie sich bitte auf der Website von AGOV und nutzen Sie den Support von AGOV: AGOV - Ihr Behörden-Login!

2. Registrierung auf der produktiven Umgebung der Plattform justitia.swiss 

Die Plattform justitia.swiss lässt eine Registrierung als berufsmässig handelnde Vertreterin oder Vertreter (Anwältin oder Anwalt oder Vertretung einer Kanzlei), als juristische Person (Unternehmen oder Organisation oder Vertretung einer solcher) oder als natürliche Person (Privatperson, die rechtliche Angelegenheiten mit Justizbehörden digital abwickeln möchte). Jede Anwältin und jeder Anwalt einer Anwaltskanzlei verfügt über ein eigenes Profil und fügt seine Stellvertretung und die administrativen Mitarbeitenden als Mitglieder hinzu.

Registrierung des Profils 

Alle Personen, welche die Plattform justitia.swiss nutzen wollen, benötigen ein eigenes Profil auf der Plattform justitia.swiss. Ein Profil kann beliebig viele Mitglieder (zum Beispiel administratives Personal) umfassen, die gemeinsam den Ein- und Ausgang auf der Plattform bewirtschaften. Bei jedem Profil übernimmt der Ersteller automatisch die Rolle des Administrators. Der Administrator oder die Administratorin kann Personen als Mitglieder des Profils einladen und deren Berechtigungen anpassen (beispielsweise für Stellvertretungen oder administratives Personal).

  1. Profil anlegen: Der Administrator/die Administratorin registriert sich auf der PROD-Umgebung mit seiner/ihrer gewählten digitalen Identität (AGOV, Anleitung siehe oben) und erstellt ein neues Profil.
  2. Wahl des Namens: Wählen Sie einen offiziellen Namen für Ihr Profil (z.B. Justitia Anwälte, Max Mustermann).
  3. Mitarbeitende hinzufügen: Der Administrator/die Administratorin kann, wenn gewünscht, andere Personen über den Einladungslink (siehe User Guide) zum Profil einladen. Die eingeladenen Personen benötigen ebenfalls eine digitale Identität mit AGOV.
  4. Verantwortliche Person: Die verantwortliche Person ist für das Profil und dessen Namen im Adressverzeichnis der Plattform justitia.swiss verantwortlich. Sie erscheint auch auf allen Quittungen. Die verwantwortliche Person ist identisch mit dem Administrator und wird automatisch definiert. Die verantwortliche Person kann aber in den Profileinstellungen geändert werden.
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3. Übermittlung der Zustelladresse an Justizbehörden

Im Rahmen des Pilotbetriebs der Plattform justitia.swiss müssen Anwältinnen und Anwälte ihre Zustelladresse der Plattform justitia.swiss den beteiligten Justizbehörden mitteilen, mit denen sie zusammenarbeiten werden.

Zu diesem Zweck steht den Anwältinnen und Anwälten ein Formular zur Verfügung, das heruntergeladen werden kann: